Todesfall Checkliste – Was ist zu tun

Bei einem Todesfall gibt es für die Hinterbliebenen sehr viel zu tun. Keine einfache Aufgabe, denn die Angehörigen stecken in dieser Zeit inmitten der Trauerbewältigung und bräuchten Zeit für sich. Hier finden Sie eine Todesfall Checkliste, die Ihnen aufzeigt, was zu tun ist.

Todesfall Checkliste

Bei einem Todesfall sind verschiedene Dinge in kurzer Zeit zu erledigen. Dies inmitten der eigenen Trauer. Folgende Tätigkeiten sind zu erledigen:

Todesfall Checkliste
Todesfall Checkliste

Todesbescheinigung besorgen

Nach dem Ableben einer Person ist in einem ersten Schritt die Todesbescheinigung zu organisieren. Dieses Dokument wird von einem Arzt ausgestellt und bescheinigt den Tod mit Datum, Uhrzeit und Todesursache einer Person. Die Todesbescheinigung wird benötigt, um im zuständigen Zivilstandsamt Meldung über das Ableben einer Person zu erstatten. Gestützt auf diese Meldung erstellt das Zivilstandsamt die Sterbeurkunde als amtliche Bestätigung.

Tod zu Hause

Je nachdem, unter welchen Umständen die Person verstorben ist, reicht der Hausarzt oder der Notfallarzt aus, um die Todesbescheinigung auszustellen. Sollten durch den Arzt oder den Rettungsdienst unklare Umstände angetroffen werden, wird die Polizei aufgeboten, welche ihrerseits das Amtsoffizium (Amtsarzt und Staatsanwaltschaft) aufbieten wird, um eine Legalinspektion (Leichenschau) durchzuführen.

Tod im Altersheim

Verstirbt eine Person im Altersheim, wird durch einen Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. Die Leitung des Altersheims muss den Tod dem zuständigen Zivilstandamt des Sterbeorts mit einer sogenannten Todesmeldung mitteilen. Liegt eine ärztliche Todesbescheinigung vor, kann die Leiche der verstorbenen Person an den, mit den angehörigen abgesprochenen Aufbahrungsort überführt werden.

Tod im Spital

Ganz ähnlich verhält es sich bei einem Todesfall im Spital. Auch in diesem Fall stellt ein Arzt des Spitals eine Todesbescheinigung aus und das Spital meldet den Todesfall dem zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeorts.

Sollten die Todesumstände im Spital unklar sein, wird auch in diesem Fall Polizei und Staatsanwaltschaft eine Legalinspektion durchführen. Erst nach Vorliegen einer ärztlichen Todesbescheinigung kann die Leiche der verstorbenen Person an den Aufbahrungsort überführt werden.

Aussergewöhnlicher Todesfall

Verstirbt eine Person in Abwesenheit von Dritten und sind die Umstände nicht klar, hat der Staat die Pflicht diese Umstände aufzuklären um sicherzustellen, dass dem Todesfall kein deliktisches Handeln zugrunde liegt. Insbesondere bei Suizid, bei Unfällen oder bei unklaren Umständen (Person ist alleine verstorben) wird das sogenannte Amtsoffizium aufgeboten, welches aus Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsarzt besteht.

Da in solchen Fällen die Polizei meist als erste vor Ort ist, organisiert die Polizei das weitere Aufgebot von Amtsarzt und Staatsanwaltschaft. Vor Ort wird dann eine Legalinspektion durchgeführt und die Leiche der verstorbenen Person vor Ort untersucht.

Die Staatsanwaltschaft hat auch die Möglichkeit die Leiche zu obduzieren, um die genauen Todesumstände zu ermitteln. Sobald die Todesursache geklärt ist, wird die Leiche freigegeben und die Angehörigen erhalten die Todesbescheinigung.

Wichtige Fachbegriffe

FachbegriffBedeutung
TodesbescheinigungDie Todesbescheinigung ist ein ärztliches Dokument, welches unmittelbar nach dem Ablegen einer Person erstellt wird.

In der Todesbescheinigung wird Sterbeort, Sterbedatum und Zeit als auch die Todesursache festgehalten. Den Angehörigen wird dieses Dokument ausgehändigt. Oft werden die Begriffe Totenschein oder Todes
TodesmeldungDies ist die Meldung, welches ein Heim oder ein Spital gegenüber dem zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeorts machen muss.
LegalinspektionDie Legalinspektion dient zur Sicherung der Identität und zur Diagnose der Todesart. Immer wenn eine Person unter Abwesenheit von Dritten verstirbt, wenn ein Unfall zum Tod eines Menschen geführt hat oder wenn die Todesumstände generell nicht klar sind, wird durch den Staat eine Legalinspektion durchgeführt.

Im Anschluss an die Legalinspektion wird die ärztliche Todesbescheinigung ausgestellt.
Durch die Angehörigen kann es als sehr unangenehm empfunden werden, wenn am Sterbeort (meist in einer Wohnung) Polizei, Staatsanwaltschaft und der Amtsarzt die Leiche untersuchen.

Es ist die staatliche Aufgabe die Todesumstände zu klären und die Polizei als auch die Staatsanwaltschaft wissen, welchen enormen Belastungen die Angehörigen ausgesetzt sind.
Todesurkunde / SterbeurkundeInnerhalb von zwei Tagen müssen die Angehörigen auf dem Zivilstandsamt des Wohnorts der verstorbenen Person die Todesbescheinigung abgeben.

In der Folge stellt das Zivilstandsamt die Todesurkunde (oft auch Sterbeurkunde oder Todesschein genannt) als amtliche Bestätigung des Todes einer Person aus.
ErbscheinDer Erbschein wird bei der Eröffnung des Erbgangs ausgestellt und kann nur ausgestellt werden, wenn eine Sterbeurkunde des Zivilstandsamts vorliegt.

Todesfall melden

Innerhalb von zwei Tagen muss dem Zivilstandsamt am Wohnort der verstorbenen Person eine Todesmeldung gemacht und die ärztliche Todesbescheinigung übergeben werden.

Das müssen nicht zwangsläufig die Angehörigen machen und kann beispielsweise auch durch ein Bestattungsinstitut übernommen werden. Allerdings wird in den meisten Fällen der Gang zum Zivilstandsamt durch Angehörige vorgenommen,

Gestützt auf die Todesbescheinigung stellt das Zivilstandsamt die Todesurkunde aus. Oft wird diese Urkunde auch Sterbeurkunde oder als Todesschein bezeichnet. Der Todesurkunde ist somit die amtliche Bestätigung des Todes einer Person aus.

Bereits beim Zivilstandamt wird geprüft, wann eine Bestattung stattfinden könnte und in einigen Fällen kann bereits hier der Zeitpunkt der Bestattung festgelegt werden. Das Zivilstandamt wird von sich aus der lokalen Tageszeitung eine kleine Todesanzeige aufgeben.

Kontakt mit Bestattungsinstitut aufnehmen

Falls Sie nicht bereits mit einem Bestattungsinstitut Kontakt aufgenommen haben, sollten Sie dies jetzt tun. Das Bestattungsinstitut unterstützt Sie bei diversen Angelegenheiten und überführt auch die verstorbene Person vom Todesort zum Aufbahrungsort.

Angehörige und Verwandte orientieren

Es gilt nun auch weitere Angehörige, Verwandte, AHV und allenfalls Arbeitgeber über den Todesfall zu orientieren. Orientieren Sie bitte:

  • Angehörige
  • Freunde
  • Nachbarn
  • Vereine/Institutionen
  • Arbeitgeber/AHV/Pensionskasse
  • Wohnungsvermieter
  • Krankenkasse
  • Unfall- und Lebensversicherung
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen ist auch das Konsulat zu informieren

Wenn Sie wollen, können Sie dazu unsere kostenlose Leidzirkular-Vorlage im Word-Format verwenden.

Beerdigung (und Trauergottesdienst) organisieren

In der Schweiz darf die Bestattung frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes und erst nach Meldung beim zuständigen Zivilstandsamt stattfinden. Bereits bei der Meldung auf dem Zivilstandsamt werden erste Details zur Bestattung besprochen.

Dazu gehört beispielsweise das Datum und die Bestattungsart. In den meisten Fällen wird heute nur noch eine Kremation angeboten. War die verstorbene Person einer Landeskirche angehörig, wird auch bereits eine erste Terminkoordination mit der Kirche vorgenommen. Folgende Punkte werden besprochen:

  • Gibt es einen letzten Wunsch der verstorbenen Person?
  • Erdbestattung oder Kremation? Anzumerken ist, dass in vielen Gemeinden nur noch die Kremation angeboten wird.
  • Ist eine Aufbahrung gewünscht?
  • Soll eine Abdankung stattfinden?
  • Wann soll die Bestattung stattfinden?

An dieser Stelle lohnt es sich nun, ein Bestattungsinstitut hinzuzuziehen. Das Bestattungsinstitut kann mit Ihnen weitere wichtige Fragen klären:

  • Wie soll der Sarg oder die Urne aussehen?
  • Wer hält die Abdankungsrede?
  • In welchem Rahmen soll die Bestattung stattfinden?
  • Ist eine amtliche Publikation der Bestattung erwünscht?
  • Auf welchem Friedhof soll der Verstorbene bestattet werden?
  • Besteht ein besonderer Wunsch für die musikalische Gestaltung?

Die eigene Trauerbewältigung nicht vergessen

An dieser Stelle möchten wir erwähnen, dass es sehr wichtig ist, sich der eigenen Trauerbewältigung zu stellen, Die Trauerbewältigung durchläuft nach dem Modell von Verena Kast vier Phasen:

Phasen der Trauerbewältigung:

  • Nicht wahrhaben wollen
  • Aufbrechende Emotionen
  • Suchen, finden, sich trennen
  • Neuer Selbst- und Weltbezug

Um weitere Details zur Trauerbewältigung zu erfahren, lesen Sie bitte unseren Beitrag Abschied nehmen


Quellenangaben

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