Für die Hinterbliebenen ist die Beerdigung ein belastendes und schwieriges Ereignis. Die Beerdigung hat zum Ziel, von der verstorbenen Person Abschied zu nehmen und sie zu würdigen. Da in der Schweiz immer mehr Menschen aus den Landeskirchen austreten und aufgrund der Tatsache, dass 90 % der Verstorbenen kremiert werden, hat sich die Beerdigung in den letzten Jahren stark gewandelt.
Inhaltsverzeichnis
Die Beerdigung – ein wichtiger Moment für die Hinterbliebenen
Der Verlust eines nahestehenden Menschen verursacht Schmerz, Hoffnungslosigkeit und tiefe Trauer. Der Tod eines Menschen stellt für die Hinterbliebenen eine schwierige Lebensetappe dar und hat während und nach den Trauerphasen Auswirkungen auf das gesamte Leben und in vielen Fällen auf den Rest des Lebens.
Auch für die Trauergäste ist die Beerdigung ein schwieriger Moment. Spätestens jetzt sieht man die Hinterbliebenen persönlich und das kann Unsicherheiten auf beiden Seiten auslösen. In vielen Fällen haben die Trauergäste ihr Mitgefühl bereits in Form eines Kondolenzschreibens oder in Form einer Trauerkarte übermittelt.
Wie verhält man sich gegenüber den Hinterbliebenen im persönlichen Kontakt, wenn doch schon im Trauerkärtchen alles gesagt wurde? Kondoliert man oder hält man das betretene Schweigen einfach aus?
Hierzu gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Grundsätzlich sollten Sie sich während der Beerdigung zurückhaltend, rücksichtsvoll und diskret verhalten. Insbesondere in solch emotionalen Situationen sind die Hinterbliebenen empfindsam und die Gefahr, dass Sie jemanden durch eine unbedachte Geste oder eine Bemerkung vor den Kopf stossen, ist sehr gross. Alleine schon Ihre Anwesenheit vermittelt jedoch den Hinterbliebenen, dass Sie am Verlust teilhaben. Mehr ist oftmals gar nicht nötig.
Beisetzung – Bestattung – Beerdigung
Die Begriffe Beisetzung, Bestattung und Beerdigung werden oft synonym verwendet. Tatsächlich bestehen aber Unterschiede zwischen den einzelnen Begrifflichkeiten.
Die Bestattung (in der Schweiz oft als Beerdigung bezeichnet), umfasst die Aufbahrung sowie die Verbringung des Leichnams an den endgültigen Ort der Ruhe. In der Regel wird auch die Trauerfeier zur Beerdigung gezählt, obschon in der Schweiz Beisetzung und Trauerfeier immer öfters zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfinden.
Als Beisetzung wird lediglich die Verbringung der sterblichen Überreste an ihren letzten Ruheort und die damit verbundene “Beerdigung” des Sargs oder die Beisetzung der Urne verstanden.
Bestattungsarten
In der Schweiz kennt man im Grundsatz zwei Bestattungsformen; die Erdbestattung und die Feuerbestattung,
Erdbestattung
Eine Erdbestattung ist die Beisetzung der sterblichen Überreste in einem Grab in der Erde und erfolgt in einem Sarg.
Urnenbestattung (Feuerbestattung)
Bei der Feuerbestattung werden die sterblichen Überreste verbrannt und eingeäschert (Kremation). Auch hier benötigt es einen Sarg, der jedoch dann zusammen mit dem Leichnam verbrannt wird. Der Sarg für die Kremation ist kostengünstiger als jener für die Erdbestattung,
In der Schweiz lassen sich ca. 90 % der Verstorbenen kremieren. Die Gründe dafür sind der geringere Platzverbrauch, die damit einhergehenden geringeren Kosten sowie der geringere Pflegeaufwand für das Grab.
Wann darf die Beerdigung frühestens stattfinden?
Der Zeitpunkt der Bestattung richtet sich nach den jeweiligen kantonalen Bestattungsverordnungen. In den meisten Fällen darf aber eine Bestattung nicht vor 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden. Bei vorzeitig eintretendem Verwesungsprozess oder bei übertragbaren Krankheiten können die Kantonsärzte Ausnahmen bewilligen.
In aller Regel muss die Bestattung spätestens nach 96 Stunden (4 Tagen) nach Eintreten des Todes stattgefunden haben. Aber auch hier gibt es einige Ausnahmen. Wenn bspw. eine Person im Ausland verstorben ist und die Überführung des Leichnams länger dauert oder wenn der Leichnam gekühlt aufgebahrt werden kann, darf die Frist angemessen verlängert werden. Zuständig für diesen Entscheid ist die jeweilige Friedhofsverwaltung.
Es gibt Fälle, in denen das sogenannte Amtsoffizium aufgeboten werden muss. Dies ist der Fall, wenn die Todesursache unklar ist oder wenn eine Person alleine verstorben ist. Der Staat muss dann von sich aus die Todesursache klären, um ein Verschulden Dritter auszuschliessen.
Zum Amtsoffizium gehört ein Amtsarzt, Polizei und Staatsanwaltschaft. So hat im Rahmen der Untersuchung der Staatsanwalt oder die Staatsanwältin das Recht, den Leichnam zu beschlagnahmen. Im Rahmen einer Obduktion können dann weitere Untersuchungen veranlasst werden.
Erst wenn die Todesursache geklärt ist und ein Drittverschulden ausgeschlossen werden konnte, wird der Leichnam durch die Staatsanwaltschaft freigegeben. Der Leichnam darf erst dann bestattet werden. In solchen Fällen kann die Frist von 96 Stunden in der Regel nicht eingehalten werden.
Wer organisiert die Beerdigung?
Die Organisation der Beerdigung ist Sache der Familie der verstorbenen Person. Da der Tod in den meisten Fällen unverhofft eintritt und es in kurzer Zeit viele Dinge zu organisieren und teilweise schwierige Entscheide zu treffen sind, nutzen viele Hinterbliebene die Unterstützung eines Bestattungsunternehmens.
Nehmen Sie mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl Kontakt auf und lassen Sie sich beraten und begleiten. Vergessen Sie nicht, einen Blick in das Testament oder in die Patientenverfügung der verstorbenen Person zu werfen. Oft finden Sie in diesen Dokumenten Hinweise darüber, was sich die Person für die eigene Beerdigung gewünscht hat.
Wenn die verstorbene Person keine Angehörigen hat oder diese nicht ausfindig gemacht werden können, kümmert sich die Einwohnergemeinde des Wohnortes der verstorbenen Person um die Bestattung. Werden später noch Angehörige ausfindig gemacht, werden diesen die Kosten belastet.
Wann findet die Trauerfeier statt?
Als in der Schweiz der überwiegende Teil der Beerdigungen noch Erdbestattungen waren, wurde die religiöse Trauerfeier und die Beerdigung miteinander verbunden. Das Herablassen des Sarges in das Grab und die Segnung durch den Priester, war ein wichtiger Bestandteil der zeremoniellen Bestattungsfeier.
Heutzutage ist die Feuerbestattung (Kremation) die überwiegende Bestattungsart. In der Schweiz werden die sterblichen Überreste in 90 % aller Fälle kremiert.
Durch die Tatsache, dass immer mehr Menschen aus den Landeskirchen austreten, kommt es auch immer häufiger vor, dass die Beisetzung und die Trauerfeier getrennt voneinander abgehalten werden.
Die Corona-Pandemie hat diesen Trend wohl noch verstärkt, denn während des Lockdowns war es schwierig, grosse Bestattungsfeiern abzuhalten. Die Bestattung darf frühestens nach 48 Stunden und nicht später als fünf bis sieben Tage stattfinden. Allein infolge dieser Fristen kann es sinnvoll sein, Beisetzung und Trauerfeier zu trennen.
Heutzutage wird die Beisetzung (Urnenbeisetzung) nur im engsten Familienkreis gehalten. Die kirchliche Trauerzeremonie (Trauergottesdienst) ist öffentlich und kann von jeder Person besucht werden. Bei einer privaten Trauerfeier hingegen werden nahestehende Personen eingeladen.
Zu welchem Zeitpunkt die Trauerfeier abgehalten wird, ist durch die Hinterbliebenen zu entscheiden. Wichtig ist aber, dass nicht zu viel Zeit zwischen Beisetzung und Trauerzeremonie verstreicht. Die Macht des Rituals ist nicht zu unterschätzen und insbesondere die Trauerfeier – egal ob religiös oder kirchlich – ist für die Hinterbliebenen ein wichtiger Moment in der persönlichen Trauerarbeit.
Darf ich die Asche aus der Urne frei verstreuen?
Darf man die Asche eines Verstorbenen verstreuen in der Schweiz? Immer mehr Menschen wünschen sich, dass ihre Asche an einem bestimmten Ort verstreut werden soll.
In der Schweiz ist so, dass es diesbezüglich keine gesetzlichen Bestimmungen gibt. Daher darf die Asche in der Schweiz grundsätzlich verstreut werden. Allerdings darf man die Asche nicht verstreuen, wo man will und schon gar nicht auf dem Land von Drittpersonen, ohne deren Einwilligung.
Gemäss den kommunalen Bestattungsverordnungen darf Asche von Toten nur dort verstreut werden, wo sie nach kurzer Zeit nicht mehr wahrgenommen werden kann und nicht als Asche einer verstorbenen Person erkennbar ist.
Andere Menschen dürfen durch das Verstreuen der Asche nicht in ihrem Empfinden beeinträchtigt werden. Daher ist es auch nicht erlaubt, Asche an stark frequentierten Aussichtspunkten zu verstreuen.
Bei einer Waldbestattung muss zuerst eine forstrechtliche Bewilligung eingeholt werden. Zudem ist zu beachten, dass der Wald jemandem gehört. Das Verstreuen der Asche auf einem Waldweiher ist nicht gestattet.
Darf man die Urne mit nach Hause nehmen?
In der Schweiz gibt es keine Friedhofpflicht. Daher darf eine Urne auch zu Hause aufgestellt werden. Was mit der Asche eines Verstorbenen geschieht, ist Sache der Angehörigen. Zu beachten gilt aber, dass in der Schweiz jeder Mensch Anspruch auf ein statthaftes Begräbnis hat.
Der Sarg für die Erdbestattung darf natürlich nicht mit nach Hause genommen werden. Abgesehen davon, dass es pietätlos wäre, einen Sarg mit einer verstorbenen Person zu Hause aufzubewahren, sind Erdbestattungen nur auf einem Friedhof möglich.
Was trägt man zur Beerdigung?
Eine Beerdigung ist keine Modenschau. Wenn es um die Wahl der Kleider für die Beerdigung geht, ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wichtig ist zu beachten, dass es auch darauf ankommt, wie nahe Sie der verstorbenen Person standen oder in welchem Verwandtschaftsgrad Sie stehen.
So ist es für entfernte Bekannte, Arbeitskollegen und Nachbarn nicht erforderlich, in einem schwarzen Anzug zu erscheinen. Es reicht aus, wenn Sie eine schwarze Hose und ein passendes Oberteil tragen oder durch dunkelblaue Kleidungsstücke ergänzen.
Frauen
- schwarzes Kleid, schwarze Hose oder grauer Rock
- schwarze Bluse oder Pullover
- Alternativ gehen auch dunkle Blau-, Grau- oder Brauntöne
- kurze Ärmel und Ausschnitt vermeiden
- Dunkle Schuhe mit flachen Absätzen
Männer
- Schwarzer Anzug (eher förmlich und nicht festlich). Daher passt auch der Business-Anzug
- Alternativ darf auch eine schwarze oder graue Stoffhose getragen werden
- weisses oder schwarzes Hemd
- schwarze Krawatte (darf aber auch weggelassen werden)
- schwarze oder dunkle Schuhe
Kinder und Jugendliche
- Kinder tragen gepflegte Alltagskleidung
- Verzichten Sie auf grelle Farben und auffällige Symbole
- Für Jugendliche gelten dieselben Vorschriften für die Erwachsenen
Trauermusik für die Trauerfeier
Trauermusik spielt eine bedeutende Rolle bei der Gestaltung einer emotionalen und persönlichen Trauerfeier. Musik kann Trost spenden und die Erinnerung an den Verstorbenen im Rahmen der Trauerfeier auf eine ganz eigene Art aufleben lasse.
Die Auswahl der passenden Musikstücke sollte sowohl die Persönlichkeit des Verstorbenen widerspiegeln als auch den kulturellen und emotionalen Bedürfnissen der Trauergemeinschaft gerecht werden.
Welche Kosten fallen für die Beerdigung an?
In der Schweiz ist nicht nur der Lebensunterhalt teuer. Auch das Sterben geht nicht kostenlos vonstatten.
Schlichte Beerdigung
In der Schweiz kostet eine schlichte Bestattung zwischen CHF 1’500 und CHF 2’000. In diesem Kostenrahmen sind in die folgenden Leistungen zu erwarten:
- Kremationssarg
- eine schlichte Urne
- Die Bestattungsarbeit
- die Überführung ins Krematorium oder auf den Friedhof
- Die Organisation und Beratung
- Grundlegende formelle Angelegenheiten
Aufwändige Beerdigung
Eine aufwändige Bestattung kostet in der Schweiz zwischen 1’800.- und 2700.- Franken. In diesem Kostenrahmen sind die folgenden Leistungen zu erwarten:
- eine handgearbeitete Urne oder ein schön verarbeiteter Sarg für die Erdbestattung
- eine mehrtägige Aufbahrung
- die Überführung ins Krematorium oder auf den Friedhof über längere Distanz
- Die Bestattungsarbeit
- Die Organisation und Beratung
- Grundlegende formelle Angelegenheiten
Kosten für Blumen
Je nachdem, wie aufwändig der Blumenschmuck ausfallen soll, können grössere Kosten entstehen. Die Preise variieren nach Grösse und Blumensorte.
- Trauerkranz: ca. CHF 350 – 1’200
- Urnenschmuck: ca. CHF 100 – 300
- Arrangement in der Kirche: ca. CHF 200 – 500
- Blumenherz: ca. CHF 200 – 900
- Blumenstrauss: ab CHF 60.–
Kosten für das Leidzirkluar / Trauerkarte
Das Leidzirkular oder die Trauerkarte wird heutzutage in vielen Fällen online bestellt. Der Vorteil ist, dass die Leidzirkulare und Trauerkarten online gestaltet werden können. Die Richtpreise stellen sich wie folgt dar:
- Trauerkarten: 100 Stück ab ca. CHF 180.–
- Briefmarken: A-Post für CHF 1.10 / B-Post für CHF 0.90 pro Karte
Kosten für die Todesanzeige in der Zeitung
Die Aufgabe einer Todesanzeige in der Zeitung kann sehr kostspielig sein und hängt von der Grösse ab.
Es gelten folgende Richtpreise:
- lokale Zeitungen: ca. 300 – 700 Franken
- regionale Zeitungen: ca. 500 – 1‘300 Franken
- nationale Zeitungen: ca. 1‘500 – 3‘000 Franken.
Kosten für das Leidmahl
Der Familienkreis, enge Freunde und Bekannte werden nach dem Trauergottesdienst oft zu einem Leidessen in ein nahegelegenes Restaurant oder im Altersheim eingeladen. Die Kosten richten sich nach dem Menü. Es darf aber von CHF 60.00 pro Person ausgegangen werden. Bei einem Leidmahl für 50 Personen belaufen sich die Kosten demzufolge auf CHF 3’000.
Quellen
- Webseite Beobachter.ch: Wald oder See? – Alternativen zum Friedhof
- Webseite tooyoo.ch: Rituale – Das Begräbnis in der Schweiz
- Webseite suedostschweiz.ch: Asche zu Asche – aber nicht auf den Waldweiher
- Webseite stadtluzern.ch: Broschüre Sterben und Tod
- Webseite Wikipedia: Bestattung
An meinen verstorbenen Papa
Lieber Papa. Es ist nun schon einige Jahre her, dass Du gestorben bist. Dein Todestag war an einem sonnigen Herbsttag im September, kurz vor Deinem 83. Geburtstag.
Noch heute denke ich an Dich und an die Dinge, die Du gesagt und getan hast. Du warst immer gütig zu mir und hast mich immer unterstützt. Und wenn Du mal streng warst, war es nur zu meinem besten – das erkannte ich aber immer erst im Nachhinein.
Vieles zwischen uns blieb unausgesprochen, aber ich weiss, dass Du mich immer geliebt hast und stolz auf mich warst. Ich danke Dir für alles, was Du für mich und die ganze Familie getan hast.
Mögest Du in Frieden ruhen.